Keine Steuergeschenke ans Ausland
Grosse, international tätige Unternehmen sollen in jedem Land zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Darauf haben sich rund 140 Staaten im Rahmen der OECD geeinigt. Sämtliche Schweizer Kantone kennen tiefere Steuerbelastungen. Die OECD-Steuerreform stellt den Standort Schweiz deshalb vor grosse Herausforderungen. So profitiert unser Land heute finanziell stark von einem attraktiven Firmenstandort. Die drei Prozent der grössten Unternehmen der Schweiz, die von der Änderung direkt betroffen sind, liefern dem Bund jährlich über 11 Milliarden Franken Gewinnsteuern ab.
Eine grosse Herausforderung für das Hochlohnland Schweiz
Die Schweiz ist für Firmen ein Hochkostenstandort. Vorleistungen und Lohnkosten sind deutlich teurer als in vielen anderen Staaten. Mit der Mindestbesteuerung steigen für viele betroffene Unternehmen die Kosten zusätzlich. Doch setzt die Schweiz den internationalen Standard nicht um, so wäre dies klar zu ihrem Nachteil: Andere Länder könnten Schweizer Unternehmen im Ausland zur Kasse bitten.
Der Bundesrat hat deshalb eine Verfassungsänderung vorgeschlagen, die eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen erlaubt. So fallen die Mehreinnahmen aus der höheren Besteuerung in der Schweiz an, statt im Ausland. Die zusätzlichen Steuerbeiträge der Firmen bleiben so in den Kantonen und wandern nicht ins Ausland. Das kommt allen zugute. Die obligatorische Volksabstimmung über die neue Verfassungsbestimmung findet voraussichtlich am 18. Juni 2023 statt.