Ja zur Reform der Verrechnungssteuer
Heute vertreibt die Verrechnungssteuer Finanzierungen von Unternehmen ins Ausland. Dadurch werden Steuereinnahmen und Geschäftsmöglichkeiten in Millionenhöhe ans Ausland verschenkt. Bundesrat und Parlament möchten das ändern. Schweizer Unternehmen sollen bei der Kapitalaufnahme (Ausgabe von Anleihen) gleiche Bedingungen erhalten wie im Ausland und nicht weiter benachteiligt werden. In Zukunft sollen darum Zinserträge auf inländischen Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit werden. Bei ausländischen Obligationen sowie jenen von systemrelevanten Grossbanken fällt bereits heute keine Verrechnungssteuer an.Â
Die Reform bringt Steuereinnahmen zurĂĽck in die Schweiz. Werden Steuern nicht mehr in Luxemburg, sondern in der Schweiz bezahlt, haben alle Schweizerinnen und Schweizer etwas davon. Gleichzeitig profitieren Kantone, Städte und Gemeinden von gĂĽnstigeren Finanzierungen im Inland. Das schont den Umgang mit Steuergeldern. Es bleibt mehr fĂĽr andere Aufgaben, die allen zugutekommen. Bundesrat, Kantone (Finanzdirektorenkonferenz) sowie die Fraktionen der FDP, der Mitte, der GLP, sowie der SVP unterstĂĽtzen die Reform. Alle Wirtschaftsverbände empfehlen ebenfalls deren Annahme.Â
GĂĽnstigere Finanzierungen von Staatswesen und Unternehmen sind im Interesse aller
Unternehmen, wie auch Bund, Kantone und grössere Städte finanzieren sich unter anderem durch die Ausgabe von Obligationen (Anleihen). Im Gegenzug für das geliehene Kapital schulden sie den Geldgebern (u.a. Pensionskassen) Zinsen. Diese Zinsen fliessen heute nicht vollumfänglich an die Geldgeber. 35 Prozent davon gehen als Sicherungssteuer an die Steuerverwaltung. Erst wenn Geldgeber die Zinserträge in der Steuererklärung deklarieren, erhalten sie dieses einbehaltene Geld zurück.
Die EinfĂĽhrung des internationalen automatischen Informationsaustauschs (AIA) hat eine Systemänderung bewirkt: mit ausländischen Steuerbehörden werden heute Angaben zu Finanzkonten ausgetauscht. Erzielen ausländische Anleger Zinserträge in der Schweiz (z.B. aus Schweizer Obligationen), werden diese Erträge dem Staat des Anlegers gemeldet. In diesem Umfeld hat die Verrechnungssteuer keine Bedeutung mehr. Trotzdem wird die Steuer weiterhin eingezogen, was zu mehrfachen Problemen fĂĽhrt: Einerseits ist die RĂĽckforderung der Verrechnungssteuer fĂĽr Ausländer administrativ sehr aufwändig. Andererseits dauert es in der Regel lange, bis die blockierten Gelder rĂĽckerstattet werden und der ausländische Anleger den ihm zustehenden Zinsertrag erhält. Internationalen Geldgebern sind diese Hindernisse in der Regel zu hoch. Sie verzichten darauf, in Schweizer Obligationen zu investieren – zum Schaden der Schweizer Unternehmen, des Werk-, Finanz- und Forschungsplatzes, aber auch zum Schaden des Staates.Â
- Finanzierung und Arbeitsplätze im Ausland: International tätige Schweizer Unternehmen beschaffen sich Geld notgedrungen im Ausland. Nur so können sie internationale Anleger gewinnen. Mit der Geldbeschaffung sind Arbeitsplätze im Ausland und Steuereinnahmen für ausländische Staaten verbunden. Es ist Zeit, diese verschenkten Steuereinnahmen und auch Arbeitsplätze wieder zurück in die Schweiz zu holen.
- Teurere Staatsanleihen: Auch Bund, Kantone und Städte sind heute gezwungen, höhere Zinsen zu zahlen (rund 120 Millionen Franken pro Jahr). Ohne Verrechnungssteuer wären ausländische Anleger bereit, zu deutlich günstigeren Konditionen Kapital zur Verfügung zu stellen.  Bund, Kantone und Gemeinden könnten also deutlich Zinsen einsparen. Das schont auch Steuergelder und macht den Weg frei, das Geld für andere Aufgaben im Inland auszugeben. Davon haben wir alle etwas.
Weitere Information des eidg. Finanzdepartements:Â https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/steuern/steuern-national/fb-reform-der-verrechnungssteuer/antworten-fragen-vst.html
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