JA zur OECD-Mindeststeuer
Grosse, international tätige Unternehmen sollen in jedem Land weltweit zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Darauf haben sich rund 140 Staaten weltweit geeinigt. Hält sich die Schweiz nicht daran, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung der Unternehmen vornehmen.
Um zu verhindern, dass Steuergeld ins Ausland fliesst, hat der Bundesrat einen neuen Verfassungsartikel erarbeitet, der als Grundlage für eine nationale Umsetzung der OECD-Mindeststeuer dient.
Ziel ist es, dass Schweizer Unternehmen ihre Steuern weiter in der Schweiz bezahlen und vor Zusatzbesteuerung und Steuerverfahren im Ausland geschützt werden. So kann die Schweiz eigenständig über zusätzliche Steuereinnahmen verfügen. Das Steuersubstrat bleibt hier.
Die Abstimmung über die Verfassungsänderung findet am 18. Juni 2023 statt.