Die Ausgangslage in der Zentralschweiz
Die Unternehmenssteuerpolitik der Schweiz ist höchst erfolgreich. Dank dieser hat sich unser Land in den letzten 30 Jahren zu einem der weltbesten Wirtschaftsstandorte entwickelt. Die Zentralschweizer Kantone sind dabei massgebliche Treiber für diese erfolgreiche Steuerpolitik. Auch wenn die genaue Berechnungsgrundlage für die Mindestbesteuerung noch nicht im Detail bekannt ist und sich die Veranlagung von der Schweizer Steuerpraxis unterscheiden wird, werden die Steuersätze für juristische Personen in allen Zentralschweizer Kantonen unterhalb der Schwelle von 15 Prozent zu liegen kommen. Die Steuerbelastung durch Gemeinde-, Kantons-, und Kirchensteuern sowie der direkten Bundessteuer in den Hauptorten der Zentralschweiz bewegte sich 2020 zwischen 12,65% in Altdorf und 14,34% in Luzern. Je nach Kanton können einzelne Gemeinden dabei aber von der Belastung am Hauptort abweichen.
Wie viel Mehreinnahmen aufgrund der Ergänzungssteuer schlussendlich eingenommen werden, ist aufgrund der oben genannten Gründen schwer abschätzbar. Der Bundesrat rechnet in seiner Botschaft von schweizweiten Mehreinnahmen im Bereich von 1 bis 2.5 Milliarden Franken jährlich. Eine Studie des Beratungsinstituts B.S.S hat im Auftrag der SP versucht, die kantonalen Mehreinnahmen bei dem vorgeschlagenen Kantonsanteil von 75 Prozent zu schätzen. Mit Abstand am meisten Mehreinnahmen wird gemäss der Studie der Kanton Zug mit 242 Millionen Franken erzielen, gefolgt vom Kanton Luzern mit 54.5 Millionen Franken. Bei der Berechnung der potentiellen Mehreinnahmen pro Einwohner finden sich der Kanton Nidwalden und Obwalden auf dem zweiten und dritten Platz in der Zentralschweiz mit 194 Franken bzw. 182 Franken. Für den Kanton Uri werden 2,2 Millionen Franken Mehreinnahmen prognostiziert, oder 60 Franken pro Einwohnerin und Einwohner.
Der Finanzausgelich hat bereits eine Verteilungswirkung
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Ergänzungssteuer bricht bereits mit dem traditionellen Subsidiaritätsprinzip des Steuerföderalismus. Unternehmenssteuern liegen mit Ausnahme der Gewinnsteuer auf Bundesebene in der Kompetenz der Kantone. Um einen schädlichen Steuerwettbewerb zu verhindern, hat die Schweiz aus diesem Grund vor langer Zeit eine bewährte Massnahme eingeführt. Mit dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) werden Steuereinnahmen von ressourcenstarken Kantonen umverteilt. Der Kanton Zug bezahlte 2022 beispielsweise 369 Millionen Franken an ressourcenschwache Kantone. Das sind mehr als 2800 Franken pro Einwohnerin oder Einwohner. Auch der Kanton Schwyz und Nidwalden gehören mit 203,5 Millionen Franken bzw. 8,7 Millionen Franken zu den Geberkantonen. Zudem ist Obwalden ebenfalls ein Geberkanton, wenn nur der Ressourcenausgleich berücksichtig wird. Der Kanton erhält aufgrund der Berggebiete einen Lastenausgleich zurück, womit er ein Saldo von 4,8 Millionen Franken erhält. Der Kanton Luzern erhielt im Jahr 2022 noch 118,5 Millionen Franken, bewegt sich aufgrund seiner mutigen Steuerstrategie aber ebenfalls in Richtung Geberkanton.
Diese Umverteilungswirkung durch den NFA greift auch bei den Mehreinnahmen durch die OECD-Mindeststeuer. Der Kanton Zug wird bei einer 75/25-Verteilung zusätzlich rund 40 Millionen Franken in den NFA einzahlen müssen, der Kanton Schwyz 3,5 Millionen Franken und der Kanton Nidwalden 1,3 Millionen Franken. Obwohl der Kanton Luzern zurzeit noch ein Nehmerkanton des NFA ist, wird er voraussichtlich 0,5 Millionen Franken der Mehreinnahmen an andere Kantone abgeben müssen. Aus diesen Gründen ist die Forderung nach einer stärkeren Umverteilung fehlgeleitet bzw. die politisch gewollte Umverteilung wird mit dem bestehenden Instrument des NFA erreicht.
Die Zentralschweizer Bevölkerung, Wirtschaft und Politik haben sich die tiefen Steuersätze hart erarbeitet und erspart.
Der Zentralschweizer Standortvorteil kommt nicht von ungefähr. Der haushälterische Umgang mit den Staatsfinanzen gründet auch auf von der Bevölkerung und der Wirtschaft getragenen Sparmassnahmen und dem sorgfältigen Umgang mit Steuereinnahmen in vielen Bereichen. Das aktuellste Beispiel ist in diesem Zusammenhang der Kanton Luzern. Für die Herabsetzung der Unternehmenssteuersätze waren Sparanstrengungen nötig. Die wirtschaftspolitischen Dividenden dieses Entscheides werden erst über die nächsten Jahre ausbezahlt. Eine grössere Umverteilung auf Bundesstufe ist vor diesem Hintergrund nicht gerechtfertigt. Denn die Kantone verlieren mit der Steuerpolitik eine wichtige Massnahme eines effizienten Standortwettbewerbs. Wird dieses Instrument wie im Fall der OECD-Mindestbesteuerung beschränkt, sind die davon betroffenen Kantone gefordert, in andere Aspekte des Standortvorteils zu investieren – insbesondere gegenüber den betroffenen internationalen Grossunternehmen. Beispiele hierfür sind Infrastrukturprojekte, Bildungsförderung, Beiträge für Forschung und Entwicklung, Investitionen in vereinfachte bürokratische Prozesse sowie Steuerreformen für natürliche Personen. Für diese Investitionen sind die Kantone auf einen hohen Anteil der Ergänzungssteuer angewiesen.