Keine 13. AHV-Rente auf dem Buckel der Jungen
Das Prinzip der Generationengerechtigkeit funktioniert in beide Richtungen und ist ein integraler Teil unserer Gesellschaft: Junge unterstützen nicht nur ältere, indem sie ihnen ihre AHV-Renten über das Umlageverfahren finanzieren, sondern auch die älteren unterstützen die jüngeren Generationen, indem sie Sorge tragen zu unseren Ressourcen, und in nachhaltige Lösungen und Infrastruktur investieren, auch dann, wenn sie vielleicht selbst nicht mehr davon profitieren.
1. Die Initiative treibt die AHV in den Ruin
Die AHV-Renten sind nur noch bis 2030 gesichert, danach wird jedes Jahr mehr ausgegeben, als eingenommen wird. Angesichts dessen, dass in den nächsten 10 Jahren weitere 500’000 Menschen das Rentenalter erreichen werden, muss das Sozialwerk dringend saniert werden. Die Priorität sollte also klar sein, das aktuelle Rentenniveau für alle Generationen zu sichern. Die 13. AHV-Rente fordert stattdessen einen nicht-finanzierten Ausbau nach dem Motto “nach mir die Sintflut”. Die Initiative würde die AHV-Kasse im Rekordtempo leeren und hinterlässt kommenden Generationen einen riesigen Schuldenberg.
2. Unfaire Umverteilung
Pensionierte stehen finanziell besser da als Erwerbstätige: Sie haben im Schnitt ein sechsmal höheres Vermögen, doppelt so viele sind Hausbesitzer und sie erhalten den Grossteil aller Erbschaften. Die Erwerbstätigen und besonders junge Familien hingegen sind einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt. Genau sie würden aber die Kosten der 13. AHV-Rente tragen. Denn um die Finanzierungslücke infolge 13. AHV-Rente zu decken, müsste entweder die MWST auf einen Rekordsatz von 9.1 Prozent erhöht werden oder die Lohnbeiträge um 0.9 Prozentpunkte auf 9.6 Prozent steigen. Preiserhöhungen belasten Familien am meisten. Sie haben bereits mit den Krankenkassenkosten zu kämpfen. Lohnabgaben belasten die jüngeren Generationen unverhältnismässig, da sie diese noch über einen viel längeren Zeitraum einzahlen müssten, ohne dadurch mehr Rentenleistungen zu erhalten. Eine effektive Umverteilung von jung und arm zu alt und reich ist nicht generationengerecht.
3. Verschwenderisches Giesskannenprinzip
Die 13. AHV-Rente wird nicht gezielt an finanziell schwächere Haushalte ausgezahlt, sondern bedarfsunabhängig an alle Rentnerinnen und Rentner. Aufgrund der proportionalen Berechnung der Rentenerhöhung gemäss dem bisherigen AHV-Leistungsniveau erhalten insbesondere jene, die bereits heute eine Maximalrente beziehen, doppelt so viel zusätzlich wie jene mit einer Minimalrente. In Anbetracht der hohen Kosten, entsteht also ein vernachlässigbarer Nutzen. Ein solch verschwenderischer Umgang mit unseren Ressourcen ist inakzeptabel.