So heftig schlägt der MWST-Hammer mit einer 13. AHV-Rente zu
Die Mehrwertsteuer (MWST) wird auf Einkäufe von Gütern (Kleider, Autos, Lebensmitteln usw.) und Dienstleistungen (Coiffeur, Transporte, Restaurantbesuch usw.) erhoben. Bezahlen muss die Steuer schliesslich der Endkonsument. Die Erträge fliessen in den Bundeshaushalt. Seit 1999 geht ein Prozent der Einnahmen direkt weiter an die AHV. Ein Haushalt mit durchschnittlichem Einkommen zahlt so bereits heute jährlich etwa 500 Franken in Form der Mehrwertsteuer an die AHV. Weil die laufenden AHV-Ausgaben aber demografiebedingt weiter rasant ansteigen, hat das Volk 2022 entschieden, die MWST per 1.1.2024 zugunsten der AHV von 7.7 auf 8.1 Prozent anzuheben. Mit dieser Erhöhung bezahlt eine Familie mit durchschnittlichem Einkommen ab 2024 jährlich 200 Franken mehr an die AHV, also insgesamt schon 700 Franken. Doch selbst mit dieser Erhöhung wird der AHV nach 2030 das Geld ausgehen.
Wenn die AHV-Ausgaben nun durch einen Rentenausbau noch zusätzlich erhöht werden, reichen die jüngsten Massnahmen nicht einmal mehr aus, um die AHV bis 2030 zu sichern. Eine 13. AHV-Rente für alle Rentnerinnen und Rentner ist extrem teuer. Da wir wissen, dass in den nächsten 10 Jahren rund 500’000 Menschen das Rentenalter erreichen (mehr als je zuvor), lässt sich abschätzen, wie gross die zusätzliche Finanzierungslücke mit einer 13. AHV-Rente werden würde. Bei gleichen Leistungen und fixem Rentenalter ist heute schon klar, dass diese Rechnung nur über höhere Steuern oder tiefere Löhne beglichen werden kann. Wenn die Finanzierungslücke infolge 13. AHV-Rente über weitere MWST-Einnahmen gedeckt werden soll, dann müsste der Steuersatz deutlich steigen – und zwar ab 2026 um 1 Prozentpunkt von 8.1 auf 9.1 Prozent. Für die durchschnittliche Familie würde dies Mehrkosten von über 500 Franken pro Jahr bedeuten. Damit beträgt die Belastung über die MWST für die AHV insgesamt 1'200 Franken pro Jahr. Diese Beiträge fallen zusätzlich zu den monatlichen AHV-Beiträgen an, welche jeder erwerbstätigen Person bereits vom Lohn abgezogen werden.