Teuerung trifft Rentner weniger als Erwerbstätige

Vera - Kampagnenteam
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7 February 2024 Lesezeit: 1 Minute
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Teuerung
Die Anpassung der AHV-Renten gemäss Mischindex hat dazu geführt, dass die Renten zwischen 2000 und 2021 um 19 Prozent gestiegen sind, während die Teuerung in diesem Zeitraum nur 8 Prozent betragen hat. Das bedeutet, dass sich die Kaufkraft der AHV-Renten erhöht hat. Eine 13. AHV-Rente zulasten der Kaufkraft der Jungen und Familien kann somit sozialpolitisch nicht gerechtfertigt werden.

Die Teuerung von Waren und Dienstleistungen der Privathaushalte wird monatlich im Landesindex der Konsumentenpreise (LIK, Preisindex) vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) erhoben. Hohe Teuerungsraten waren in der Schweiz in der jüngeren Vergangenheit eher unüblich. Abgesehen von einer kurzen Zeitperiode vor der Finanzkrise 2008 lag die Inflationsrate in den letzten Jahrzehnten konstant unter 2 Prozent, teilweise nahm die Teuerung sogar ab. In den letzten zwei Jahren lag die Inflation allerdings über 2 Prozent.

Die Teuerung alleine reicht aber nicht aus, um die Entwicklung der Kaufkraft zu erfassen. Entwickeln sich die Löhne nämlich gleichermassen, wird die Teuerung ausgeglichen. Für die Erwerbstätigen ist somit neben der Teuerung auch die Lohnentwicklung relevant. Auch hier erhebt das Seco einen Index, der die für geleistete Arbeit ausbezahlten Löhne (Nominallöhne) abbildet. Unter Berücksichtigung der Teuerung und der Lohnentwicklung resultieren die Reallöhne. Sinken die Konsumentenpreise bei gleichen oder leicht steigenden Löhnen, so steigt der Reallohn.

Auch Rentnerinnen und Rentner spüren die Teuerung. Allerdings können sie steigende Preise nicht durch höhere Löhne ausgleichen. Um ihre Kaufkraft zu schützen, werden die AHV-Renten deshalb seit 1979 alle zwei Jahre gemäss Mischindex an die Teuerung angepasst, wobei der Mischindex dem Durchschnitt aus Lohn- und Preisindex entspricht. Die Renten werden früher angeglichen, wenn die Teuerung innerhalb eines Jahres mehr als vier Prozent ausmacht.

AHV-Bezügerinnen und Bezüger profitierten von den steigenden Löhnen der Erwerbstätigen, weil die Lohnentwicklung in den Mischindex einfliesst. Konsequenterweise müssten die AHV-Renten sinken, wenn der Mischindex negativ ist. Schliesslich müssen auch die Erwerbstätigen tiefere Reallöhne einstecken, wenn die Nominallöhne nicht mit der Teuerung schritthalten. Allerdings wurde das in der Vergangenheit nicht getan. So wurden 2017 die Renten nicht gekürzt, obwohl der Mischindex 2015 dies verlangt hätte, sondern wurden bis 2019 auf dem Stand von 2015 belassen. Auch 2023 wurden die AHV-Renten erneut um 2.5 Prozent angehoben. Dadurch erhöhte sich die minimale Vollrente um 30 Franken, die maximale um 60 Franken pro Monat. 

Stellt man nun die kumulierten AHV-Rentenerhöhung der kumulierten Teuerung gegenüber wird klar, dass die Entwicklung der AHV-Renten deutlich über der Teuerung lag. Gerade in Jahren mit sinkenden Preisen haben Rentnerinnen und Rentner von gleichbleibenden oder gar steigenden Renten profitiert. Insgesamt hat die Anpassung gemäss Mischindex zwischen 2000 und 2021 dafür gesorgt, dass die Rentenhöhe um 19 Prozent gestiegen ist, während die Teuerung in diesem Zeitraum nur 8 Prozent betragen hat. Das bedeutet, dass sich die Kaufkraft der AHV-Renten erhöht hat.  Eine 13. AHV-Rente zulasten der Kaufkraft der Jungen und Familien kann somit sozialpolitisch nicht gerechtfertigt werden.

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