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Zentralschweizer Komitee setzt sich gegen die teure und unnötige 13. AHV-Rente ein

Komitee Zentralschweiz
Komitee Zentralschweiz
16 January 2024
13. AHV-Rente Nein Komitee Zentralschweiz

Medienmitteilung vom 16. Januar 2024

Mit Blick auf die Abstimmung vom 3. März 2024 über die Initiative für eine 13. AHV-Rente hat sich in der Zentralschweiz ein breit abgestütztes NEIN-Komitee formiert. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) befindet sich bereits jetzt in finanzieller Schieflage. Mit der unnötigen Rentenerhöhung würden die Zukunft der AHV und damit die Rentensicherheit für alle Generation bedroht.

Der schweizerische Gewerkschaftsbund fordert mit seiner Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» eine Erhöhung der AHV-Rente. Alle Rentnerinnen und Rentner sollen jährliche eine dreizehnte Monatsrente erhalten, was einer Rentenerhöhung von 8,3 Prozent entspricht. Ein überparteiliches Komitee aus sechs Zentralschweizer Kantonen setzt sich für ein deutliches Nein zur 13. AHV-Rente ein.

Co-Präsidium:

  • Thomas Aeschi, Nationalrat SVP, ZG
  • Josef Dittli, Ständerat FDP, UR
  • Regina Durrer-Knobel, Nationalrätin Die Mitte, NW
  • Erich Ettlin, Ständerat Die Mitte, OW
  • Petra Gössi, Ständerätin FDP, SZ
  • Franz Grüter, Nationalrat SVP, LU
  • Adrian Derungs, Direktor Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz IHZ

Irgendjemand wird für die Milliardenkosten aufkommen müssen
Auch ohne 13. AHV-Rente wird die erste Säule ab 2033 deutlich mehr ausgeben als sie einnimmt. Bei einem Ja zur Initiative kämen Zusatzkosten von mehreren Milliarden Franken pro Jahr hinzu. Die Initiative beinhaltet dabei keine Lösung für die Finanzierung dieser Mehrausgaben. Es ist unumgänglich, dass in einem zweiten Schritt Mehrwertsteuer und Lohnabgaben erhöht werden müssen. Das schwächt die Kaufkraft der arbeitenden Generationen deutlich. 

Für die AHV existierten ein Teuerungsausgleich sowie Zusatzzahlungen für Armutsbetroffene 
Die Initiative ist aus zwei Gründen irreführend und unüberlegt. Erstens werden die AHV-Renten re-gelmässig an die Inflation angepasst. Es braucht folglich keine 13. AHV-Rente, um teuerungsbedingte Kaufkraftverluste auszugleichen. Zweitens haben Personen, deren Renten die Lebenskosten nicht decken, Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Zudem würden armutsbetroffene Rentnerinnen und Rentner am wenigsten von einer 13. AHV-Rente profitieren. Ehemalige Gutverdienende mit einer Maximalrente würden im Vergleich zu Personen mit einer Minimalrente eine mehr als doppelt so hohe Zusatzrente erhalten.

Yves Spühler
Kampagnenleiter 
Zentralschweizer Komitee «NEIN zur Initiative für eine 13. AHV-Rente»
Telefon direkt 041 417 01 46 
[email protected]